Wann hafte ich mit meiner Privathaftpflichtversicherung für mein Kind?
Achten Sie auf die Sonderregelungen für die Haftung von Kindern
Der Gesetzgeber stellt Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres von jeder Schuld frei. Sie sind für ihre Handlungen nicht verantwortlich zu machen. Bewegt sich ein Kind jenseits dieser Altersgrenze, ist es nur dann haftbar, wenn im Schadensfall gemäß § 828 BGB die erforderliche Einsicht fehlte, was vom gesetzlichen Vertreter des schädigenden Kindes nachgewiesen werden muss. Dies muss dann im Einzelfall beurteilt werden.
Besonders im Straßenverkehr kann es vorkommen, dass Kinder den hohen Anforderungen beim Beachten von Regeln und Signalen im wahrsten Sinne des Wortes nicht gewachsen sind. Aus diesem Grunde können die lieben Kleinen erst ab einem Alter von 10 Jahren zur Verantwortung gezogen werden, allerdings nur wenn der Unfall im bewegten Straßenverkehr geschah. Ein Neunjähriger bspw., haftet sehr wohl, wenn beim Spielen er ein parkendes Auto beschädigt.
FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
Autor: insurance1 agency | 23.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

