Was müssen Tierhalter bei der Privathaftpflichtversicherung beachten?

Halter haften auch für Schäden Ihrer tierischen Wohnungsgenossen

Das Thema ist brisant und wird immer wieder in den Medien thematisiert: Ein Mensch wird durch ein Tier, bspw. einen Kampfhund verletzt. Hier haftet natürlich der Halter des Tieres. Das gilt auch für Sachschäden, die bspw. das durchgegangene Pferd verursacht hat, auch dann, wenn der Schaden gänzlich ohne das Zutun des Halters verursacht wurde. Der Gesetzgeber nennt solche Umstände „Gefährdungshaftung“.

Für Tiere, die berufsbedingt gehalten werden oder dringend zur Lebensführung des Halters nötig sind (wie etwa Blindenhunde), gilt dies jedoch nicht. Wohingegen alle Schäden oder Verletzungen durch scharfe Zähne, Krallen oder Schnäbel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind, müssen für Esel, Ponys, Pferde und Hunde eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für landwirtschaftlich oder anderweitig gewerblich genutzte Tiere, also auch für Rindern, Schweine und Schafe, Enten oder Hühner.

FAQ´s - weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Autor: insurance1 agency | 24.04.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Privathaftpflichtversicherung

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