Unfallflucht: Versicherungsschutz bleibt bestehen

Versicherungsschutz bei Unfallflucht beibt bestehen

Bei einer Unfallflucht verliert der Versicherte nicht automatisch den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 31. Mai 2006 (Az.: 3 U 27/06) festgestellt und den Versicherer zur Schadenregulierung aufgefordert.

Im verhandelten Fall war die Klägerin 2003 auf einer glatten Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen die Leitplanke geprallt, sowohl ihr Fahrzeug als auch die Leitplanke trugen dabei erhebliche Schäden davon. Da sich zur gleichen Zeit mehrere Unfälle ereignet hatten, wurde der Schaden der Klägerin von der Polizei zunächst nicht aufgenommen, lediglich das Kennzeichen wurde notiert. Die Klägerin wartete eine Viertelstunde und entfernte sich dann ohne weitere Absprache mit der Polizei mit ihrem Fahrzeug von der Unfallstelle. Der Unfall wurde von ihrer Mutter erst am nächsten Morgen bei der Autobahnpolizei gemeldet. Die Klägerin gab an, sich aufgrund der Dunkelheit und der Unfallsituation nicht mehr sicher gefühlt zu haben. Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde in der Folge eingestellt, der Versicherer verweigerte der Klägerin den Versicherungsschutz dennoch - zu Unrecht wie das OLG Frankfurt/Main feststellte.

Trotz einer gewissen Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Versicherungsnehmerin seien die Rechte des Versicherers nicht berührt, ein Entzug der Versicherungsleistung sei aus diesem Grund als unverhältnismäßig einzustufen, entschieden die Richter das OLG. Der Versicherer könne seine Leistungspflicht nur dann aussetzen, wenn der Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers ernsthaft gefährde und ihn eine erhebliche Schuld am Unfall treffe. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 04.05.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung, Versicherungsrecht

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