Private Krankenversicherung ab 2008 für Männer teurer
Die PKV wird für Männer ab 2008 teurer - für Frauen werden die Beiträge sinken!
Die private Krankenversicherung wird für Männer ab 2008 deutlich teurer, für Frauen werden die Beiträge dagegen sinken. Grund hierfür ist das im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ziel des AGG ist, Diskriminierungen unter anderem wegen des Geschlechts zu verhindern. Für Versicherungsunternehmen schreibt § 20 Abs. 2 AGG ausdrücklich vor, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts bei Prämien oder Leistungen nur zulässig ist, " wenn dessen Berücksichtigung bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. "
Bislang ist eine private Krankenvollversicherung für Frauen um rund 30 % teurer als für Männer. Der Grund hierfür liegt darin, dass Frauen insbesondere durch Schwangerschaften statistisch gesehen deutlich höhere Gesundheitskosten verursachen. Bis zum Ende des Jahres soll bzw. muss nun eine geschlechtsneutrale Verteilung der Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft sichergestellt werden, sodass diese Ungleichbehandlung bei den Tarifen ab 2008 der Vergangenheit angehören wird.
Ab dem Jahreswechsel werden Männer daher mit einer Beitragserhöhung von rund 5 für Vollversicherungen rechnen müssen. Der Beitragssatz für eine private Zusatzversicherung dürfte nach derzeitigen Schätzungen gar um bis zu 10 teurer werden. Auf der anderen Seite werden sich die Beiträge für Frauen reduzieren. In welchem Umfang und ob für Männer und Frauen zukünftig die gleichen Tarife gelten werden, darüber besteht noch Uneinigkeit. Denn: streitig ist, ob Frauen auch nach Herausrechnung der Kosten für die Schwangerschaft statistisch gesehen höhere Gesundheitskosten verursachen, etwa infolge einer höheren Lebenserwartung. In diesem Falle wäre eine weitere unterschiedliche Behandlung bei den Prämien nach § 20 Abs. 2 AGG zulässig.
Konkrete Aufschlüsse dürfte die neue Verordnung über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und zur Berechnung der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung (Kalkulationsverordnung) bringen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch erlassen muss. Dies dürfte im Laufe der nächsten Monate erfolgen. Die privaten Krankenversicherer rechnen damit, ihrer Kunden im November über die Tarifänderungen informieren zu können.
Im Einzelnen hängen die jeweiligen Änderungen der Beitragstarife von Faktoren wie dem Alter der Versicherten, der Tarifgruppe und dem Frauenanteil in einem Tarif ab. Mit den entsprechend höchsten Beitragerhöhungen müssen danach 20- bis 40-jährige Männer rechnen, und in diesem Personenkreis vor allem Beamte, da sich gerade in den Beamtentarifen besonders viele Frauen finden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 05.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

