Übergang KT BU – Schließt die Berufsunfähigkeitsrente nahtlos an das Krankentagegeld an ?
Der Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente - richtig versichert ?
Wie gut Sie versichert sind, zeigt sich erst, wenn es darauf ankommt. Auch dann, wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsschutz ( Berufsunfähigkeitsversicherung ) haben. Beide Versicherungen sind wichtig, bei den meisten Policen klafft aber beim Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente eine Versorgungslücke, die Sie in finanzielle Schwierigkeiten stürzen kann. Diese Versorgungslücke können Sie bei insurance1.de nahtlos schließen.
Trotz Krankengeld und Berufsunfähigkeitsschutz kein Geld?
Im Falle von Krankheit oder Unfall ist eine Einkommensabsicherung ohne Leistungslücken existenziell. Denn jeder Abstimmungstag zwischen zwei Versicherern kann einen weiteren Tag ohne Einkommen bedeuten.
Die Entscheidung, ob noch Arbeitsunfähigkeit – welche durch die Krankentagegeldversicherung abgedeckt ist – oder bereits Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht immer eindeutig. Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei verschiedenen Versicherungsunternehmen besteht, kann dies unangenehme Folgen haben:
Gefahr Zeitlicher Leistungslücken“
Sobald aus Sicht des Krankentagegeldversicherers eine Berufsunfähigkeit vorliegt, stellt er seine Leistung ein. Der Berufsunfähigkeitsversicherer beginnt dann mit der Prüfung, ob auch aus seiner Sicht eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Während dieser Prüfung – die sich Erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken kann – erhalten Sie von keinem der beiden Versicherer eine Leistung. Während dieser Zeit müssen Sie zwangsläufig auf Ihr angespartes Vermögen zurückgreifen.
"Gefahr Rückzahlung Krankentagegeld"
Stellt der BU-Versicherer die Berufsunfähigkeit ebenfalls fest, geschieht dies meist rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn keine Karenzzeiten vereinbart wurden. Für den Zeitraum ab Beginn der Berufsunfähigkeit erhalten Sie dann rückwirkend Leistungen von Ihrem BU-Versicherer. In diesem Fall müssen Sie dann die bereits – meist höheren – Leistungen Ihres Krankentagegeldversicherers an diesen zurückzahlen. Für Sie kann hierdurch eine erhebliche finanzielle Belastung entstehen.
Können Sie sich vor dieser Rückzahlungspflicht“ schützen?
Ja, Sie können! Mit dem Deckungskonzept eines ausgewählten Versicherungsunternehmens können Sie von der optimal aufeinander abgestimmten Kombination von Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung profitieren. Die beschriebenen Abstimmungsprozesse können gar nicht erste auftreten, denn beide Versicherungen sind bei einem Versicherungsunternehmen.
Eine Lösung für 2 Lücken:
KT und BU bei einem Versicherer: Welche Vorteile habe ich?
- Unbürokratische und schnelle Prüfung
- Verbindliche Entscheidung durch einen gemeinsamen Gutachter, ob eine Berufsunfähigkeit
vorliegt - Leistungen ohne Lücken durch nahtlosen Übergang von der KT- und BU-Leistung
- Keine Rückforderung der Krankentagegelder, die über den Anspruch auf BU-Rente
hinausgehen
Krankentagegeldversicherung:
Die Krankentagegeldversicherung erfüllt alle Ansprüche an eine moderne Verdienstausfallversicherung, z.B.:
Garantierte Anpassung des Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten bei:
- Steigendem Nettoeinkommen oder
- Verminderter Lohnfortzahlungsdauer
- Für Statuswechsler
- Absicherung der Betriebskosten für Selbstständige und Freiberuflicher möglich
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht – auch bei Soloverträgen
- Geltung auch bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Auszahlung des Krankentagegeldes ohne zeitliche Begrenzung, natürlich inkl. Sonn- und
Feiertage - Das Krankentagegeld ist steuerfrei
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt ebenfalls alle Ansprüche an eine Absicherung der Arbeitskraft:
- Keine abstrakte Verweisung. Versichert ist der ausgeübte Beruf
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt der BU ohne jede Fristsetzung
- Zinslose Beitragsstundung bis zur endgültigen Entscheidung
- Rücktrittsfrist von nur 5 Jahren
- Wiedereingliederungshilfe
- Keine Arztanordnungsklausel mit Zwang zur ärztlichen Behandlung
- Flexible Gestaltung der Versicherungs- und Leistungsdauer
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
Autor: insurance1 agency | 10.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Risikovorsorge

