Überlegungen zur Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus

Direktversicherungen oder Pensionskassen im Wege der Entgeltumwandlung weiter sozialversicherungsfrei?

Ab dem 1. Januar 2009 wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach derzeitiger Gesetzeslage deutlich an Reiz verlieren. Denn Ende 2008 läuft eine Regelung aus, nach der Sonderzahlungen von Arbeitnehmern in Direktversicherungen oder Pensionskassen im Wege der Entgeltumwandlung sozialversicherungsfrei sind. Jetzt zeichnen sich erste Überlegungen ab, die Sozialversicherungsfreiheit teilweise zu verlängern.

Unter Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Versorgungsanwartschaft. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Entgeltanspruchs, den der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber seinerseits zusätzlich durch einen eigenen Beitrag. Bislang sind zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelte Entgeltbestandteile noch weitestgehend frei von Sozialversicherungsabzügen (vgl. § 115 SGB IV). Diese Regelung gilt als Übergangsregelung derzeit allerdings nur bis 31. Dezember 2008.

Danach bliebe nur noch der Vorteil der Steuerfreiheit dieser Arbeitnehmerzahlungen (bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze), da diese vom Bruttogehalt abgezogen werden und sich somit ein geringeres Bruttogehalt ergibt, welches entsprechend versteuert werden muss. Versicherer und Versicherungsvermittler befürchten jedoch, dass dieser Anreiz nicht ausreichen wird, um die bAV weiterhin attraktiv zu gestalten. Einige rechnen sogar mit dem vollständigen Aus der bAV über Entgeltumwandlung. Auf der anderen Seite möchte die Bundesregierung nicht auf die Mehreinnahmen durch den Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit verzichten. Nach Schätzungen werden sich diese ab 2009 auf rund 2 Milliarden EUR pro Jahr belaufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt als Argument an, die Mehreinnahmen für die Sozialversicherungssysteme würden das gesetzliche Rentenniveau zukünftig drücken, was insbesondere Geringverdienern zugute käme. Außerdem sei, so Franz Müntefering im Mai auf einer Fachtagung, die bAV auch ohne Extra-Förderung ausreichend attraktiv.

Inzwischen scheint es diesbezüglich beim Gesetzgeber zu einem Umdenken zu kommen. Sehr zur Freude der Versicherungsbranche. Das BMAS arbeitet nach jüngsten Informationen derzeit an Plänen, die Sozialabgabenfreiheit bestimmter Beiträge zur Betriebsrente über das Jahr 2008 hinaus zu verlängern. So hat etwa Franz Thönnes, Staatssekretär im BMAS in der Bundesratssitzung am 11. Mai angekündigt, es werde "auf jeden Fall nicht zu einem ersatzlosen Auslaufen der bisherigen Regelung" kommen. Das BMAS prüfe zurzeit, ob die volle Fortsetzung der bisherigen Regelung oder eine gleichwertige andere Methode sinnvoll sei. Wie genau die Pläne aussehen, ist allerdings noch unbekannt. Als Hinweis auf eine etwaige Ausgestaltung könnte ein Vorschlag von Bert Rürup, Vorsitzender des Rates der Wirtschaftsweisen (Rürup-Kommission), dienen. Bekanntlich beschäftigt sich die Rürup-Kommission mit der Erarbeitung von Konzepten für die Beitragsstabilität der Renten- sowie der Krankenversicherung und arbeitet eng mit der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ressorts zusammen. Rürup hat kürzlich vorgeschlagen, die per Entgeltumwandlung geleistete Zahlung des Arbeitnehmers zur bAV über 2008 hinaus zumindest von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 19,9 %) zu befreien. Durch diesen Kompromiss würde der Bund mit höheren Einnahmen in die Sozialversicherungssysteme rechnen können. Laut Rürup bliebe zugleich die Attraktivität der bAV erhalten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 13.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de