PKW Versicherung = Pflichtversicherung

Drei auf einen Streich in der PKW Versicherung

Die PKW Versicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie ist als Haftpflichtversicherung ( Kraftfahrzeughaftpflicht -
versicherung )zu verstehen, die für das Fahrzeug bestimmt ist. Ohne PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflicht -
versicherung ) kann hierzulande kein Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist für Ummeldungen ebenso wie für Neuanmeldungen die Vorlage einer Versicherungskarte vonnöten.

In der PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ) gibt es folg. Deckungssummen:

  • Neue Höchstdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
    100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
    (max. 8 Mio. für Personenschäden je geschädigte Person) oder:
  • Gesetzliche Mindestversicherungssummen

Somit deckt eine PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ) mit einem Schlag drei Haftpflichtfälle: Personen-, Vermögens- und Sachschäden.

Autor: insurance1 agency | 22.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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