PKW Versicherung = Pflichtversicherung
Drei auf einen Streich in der PKW Versicherung
Die PKW Versicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie ist als Haftpflichtversicherung ( Kraftfahrzeughaftpflicht -
versicherung )zu verstehen, die für das Fahrzeug bestimmt ist. Ohne PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflicht -
versicherung ) kann hierzulande kein Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist für Ummeldungen ebenso wie für Neuanmeldungen die Vorlage einer Versicherungskarte vonnöten.
In der PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ) gibt es folg. Deckungssummen:
- Neue Höchstdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
(max. 8 Mio. für Personenschäden je geschädigte Person) oder: - Gesetzliche Mindestversicherungssummen
Somit deckt eine PKW Versicherung ( Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ) mit einem Schlag drei Haftpflichtfälle: Personen-, Vermögens- und Sachschäden.
Autor: insurance1 agency | 22.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

