Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus rückt näher

Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung?

Bürger, die ihre Altersvorsorge auch über die Säule der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aufbauen, können möglicherweise schon bald aufatmen. Denn: Die Pläne, Sonderzahlungen von Arbeitnehmern in Direktversicherungen oder Pensionskassen im Wege der Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus frei von Sozialabgaben zu halten, werden konkreter.

Bereits am 14. Juni hatten wir von Plänen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berichtet, die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung zu verlängern (siehe Beitrag Nr. 118430). Am 25. Juni hat Bundesarbeits- und Sozialminister Franz Müntefering nun gegenüber Gewerkschaftsvertretern angekündigt, dass die Förderung der Entgeltumwandlung "in bisheriger Form und Höhe bestehen" bleiben solle. Noch am Abend des gleichen Tages hat SPD-Parteichef Kurt Beck die Aussage von Müntefering bestätigt und eine entsprechende Initiative angekündigt, die Entgeltumwandlung auch nach 2008 "in punkto Steuern und Beitragsfreiheit" weiter zu unterstützen. Die genaue Ausprägung der Fortsetzung der Förderung sowie ihre zeitliche Dauer muss nun in Gesprächen mit dem Regierungspartner CDU/CSU geklärt werden. Spielt die Union mit, dürfte die bAV auch für die Zukunft ein attraktives Mittel zur Altersvorsorge sein.

Damit scheint sich der Druck der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Lobbyverbände, die sich in den vergangenen Monaten vehement für den Erhalt der Förderung der Entgeltumwandlung eingesetzt hatten, auszuzahlen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat die Ankündigung Münteferings und Becks indes bereits als sozialpolitisch richtige Entscheidung gelobt. Da die ausgezahlten Betriebsrentenleistungen ohnehin beitragspflichtig seien, werde mit der fortgesetzten Beitragsfreiheit der Einzahlungen eine Doppelbelastung der über den Betrieb für ihr Alter vorsorgenden Arbeitnehmer vermieden, erklärte GDV-Geschäftsführer Wolf-Rüdiger Heilmann die Ankündigung der SPD. Insbesondere für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte breite Mehrheit der Arbeitnehmer wäre die Entgeltumwandlung bei einem Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 unattraktiv geworden, so Heilmann weiter. Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt begrüßte die angekündigte Fortsetzung der bAV-Förderung. Er geht davon aus, dass es mit "relativer Sicherheit" auch tatsächlich zu einer Umsetzung der Ankündigung kommen wird.

Hintergrund:

Unter Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Versorgungsanwartschaft. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Entgeltanspruchs, den der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber seinerseits zusätzlich durch einen eigenen Beitrag. Derzeit sind zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelte Entgeltbestandteile noch weitestgehend frei von Sozialversicherungsabzügen (vgl. § 115 SGB IV). Diese Regelung gilt als Übergangsregelung derzeit allerdings nur bis 31. Dezember 2008. Experten befürchten nach dem Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit einen sehr deutlichen Attraktivitätsrückgang der bAV, die bislang sehr erfolgreich angenommen wird. Bis Ende 2006 haben etwa 2,7 Millionen Beschäftigte von der Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht, mit einem "Beitrag" von durchschnittlich 1.200 EUR pro Arbeitnehmer und Jahr. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 25.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de