Private Krankenversicherung Beamte (PKV)

PKV – Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte unterliegen nicht der Krankenversicherungspflicht in der GKV und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung haben Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen, sowie für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen….etc.

Beamte können sich privat versichern - Sie haben die Wahl:

Beamte können wählen zwischen GKV und PKV, entweder bleibt der Beamte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder der Beamte versichert sich privat.
Beachte: Der Beamte muß in der GKV den vollen KV-Beitrag allein aufbringen, da er keinen Arbeitgeberzuschuss wie ein Arbeitnehmer erhält. Der Dienstherr erstattet den Beamten einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfen.

Die Höhe der Beihilfe für Beamte beträgt in der Regel:

  • 50% - aktive Beamte, Richter, ledig
  • 70% - aktive Beamte, Richter mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern
  • 70% - berücksichtigungsfähige Ehegatten
  • 80% - berücksichtigungsfähige Kinder
  • 100% - freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteile ist eine eigenverantwortliche Vorsorge
( Restkostenabsicherung ) in einer privaten Krankenversicherung (PKV) notwendig. Sorgen Sie rechtzeitig für Ihre Gesundheit vor, unser Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Wahl der für Sie optimalen privaten Krankenversicherung für Beamte.

Autor: insurance1 agency | 26.06.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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