Private Krankenversicherung - Modifizierter Standardtarif: Annahmepflicht für Unversicherte seit 1. Juli

Seit dem 1. Juli besteht eine Annahmepflicht für Unversicherte in der PKV

Seit dem 1. Juli 2007 sind die privaten Krankenversicherer per Gesetz verpflichtet, Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, bis zum 31. Dezember 2008 wieder aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt in einem modifizierten Standardtarif, der weitgehend dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Er darf im Übrigen auch nicht teurer sein als der Höchstbeitrag in der GKV.

Grund ist der im Rahmen der Gesundheitsreform neu geregelte § 315 SGB V, der zum Stichtag 1. Juli in Kraft getreten ist. § 315 SGB V regelt, dass bisher Unversicherte auf deren Verlangen hin in den Standardtarif aufzunehmen sind. Dies gilt für alle der PKV zuzuordnenden Unversicherten, also etwa ehemalige PKV-Versicherte, Selbstständige und Beamte. Zum 1. Januar 2009 werden die im (modifizierten) Standardtarif Versicherten automatisch in den zu diesem Stichtag neu zu schaffenden Basistarif überführt.

Die PKV-Unternehmen dürfen Anträge auf Versicherungsschutz im Standardtarif nicht ablehnen, es besteht eine Aufnahmeverpflichtung. Entgegen anderer Antragsverfahren dürfen auch keine Beitragszuschläge wegen eines erhöhten Krankheitsrisikos verlangt werden; es wird in der Regel zwar eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, aufgrund der Ergebnisse dürfen aber gerade keine Beitragzuschläge erhoben werden - lediglich Alter und Geschlecht haben Einfluss auf die Beitragshöhe. Auch Leistungsausschlüsse sind im Standardtarif nicht zulässig.

Schätzungen zufolge leben rund 300.000 Menschen in Deutschland, die weder den Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse, noch eine private Krankenversicherung haben. Wie hoch die Zahl derer ist, die der PKV zuzuordnen sind, lässt sich nicht belegen; die Ratingagentur Fitch geht in Ihrer Studie "Deutsche Private Krankenversicherer - Viel Lärm um nichts?" davon aus, dass bis Ende 2007 rund 20.000 Unversicherte den Standardtarif wählen könnten. Ende 2005 waren insgesamt 19.864 Personen im Standardtarif der PKV versichert. Diese Zahl könnte sich nach Einschätzung der Experten von Fitch bis zum Jahresende 2007 also etwa verdoppeln. Aktuell ist das Interesse am modifizierten Standardtarif allerdings noch eher gering: Bei den Versicherern gingen bisher lediglich 2.200 Anfragen ein.

Aus der Aufnahmeverpflichtung erwachsende erhöhte finanzielle Risiken für die PKV-Unternehmen sollen zwischen den Gesellschaften durch einen Pool-Ausgleich nivelliert werden. Damit das Ausgleichsverfahren in Gang gesetzt werden kann, ist es den Unternehmen erlaubt, bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchzuführen (s.o.) und die Krankheitsdaten der Antragsteller abzufragen und zu speichern. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 02.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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