Betriebliche Altersversorgung: Pensionskassen gewinnen an Bedeutung

Pensionskassen gewinnen in der baV an Bedeutung

Durch die 7. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Jahr 2006 wurde die Position von Pensionsfonds innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (bAV) deutlich verbessert. Die Fonds sind seitdem im Kommen. Der Markt der Gruppen-Pensionsfonds ist einer Towers Perrin-Studie nach breit gefächert, rund 24 Fondsanbieter tummeln sich auf dem deutschen Markt. Das Beitragsvolumen der Gruppen-Pensionsfonds betrug 2006 725 Mio EUR, 81.304 Versorgungsberechtigte (15 % Rentner) entfielen dabei auf 5.321 Unternehmen. Die rein finanzielle Entwicklung der Fonds basiert hauptsächlich auf hohen Einmalzahlungen, die Unternehmen bei der Überschreibung ihrer Verpflichtungen tätigen.

Durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen geben Unternehmen ein gewissen Maß an Risiko (Langlebigkeit der Pensionsempfänger) ab, auch für die Bilanzierung eines Unternehmens ergeben sich erhebliche Vorteile, da die Verpflichtungen im Fall einer Auslagerung nicht mehr in der Bilanz eines Unternehmens auftauchen. Der Hauptgrund für den Aufschwung der Pensionsfonds liegt dabei auf der Hand: besonders durch die Verbesserung der steuerlichen Stellung durch die 7. Novelle des VAG könnten die Pensionsfonds mittelfristig die derzeit noch in der bAV dominierende Direktzusage als primären Durchführungsweg ablösen. Immer mehr Anbieter verwalten ein stetig steigendes Beitragsvolumen.

Den Wettbewerb mit den Lebensversicherern konnten die Pensionsfonds vor der gesetzlichen Nachbesserung nicht annehmen. Nach der VAG-Reform stellt sich nach den Ergebnissen der Studie von Towers Perrin allerdings ein anders Bild dar. Durch die nun mögliche Kalkulationsfreiheit lassen sich auch Beiträge in Höhe der Pensionsrückstellungen erreichen. In einigen Fonds gibt es allerdings keine volle Finanzierung der Vorsorgezusagen, lediglich Teile der Zusagen basieren auf tatsächlichen Rücklagen. Im europäischen Vergleich liegt die Deckung allerdings deutlich im oberen Bereich: 60 der betrieblichen Pensionsfonds in Deutschland können auf eine volle Deckungsrücklage bauen (USA: 29 , GB 26 %)

Grundsätzlich bieten alle Pensionsfonds versicherungsförmige und nicht versicherungsförmige Zusagen an. Die Beitragszusage mit Mindestleistung wird von den meisten Unternehmen für die Möglichkeit der Entgeltumwandlung genutzt. Dabei wurde die versicherungsförmige Leistungszusage für die Auslagerung von Verpflichtungen aufgrund hoher Liquiditätsabflüsse bisher nur wenig in Anspruch genommen. Die Beitragsvolumen von nicht versicherungsförmigen (518 Millionen EUR) und versicherungsförmigen (19 Millionen EUR) Pensionsfonds unterscheiden sich deutlich. Der Trend, speziell in Mittelstandsunternehmen, geht dagegen in eine andere Richtung: Immer mehr Betriebe setzen inzwischen auf versicherungsförmige Garantien. Die nicht versicherungsförmigen Leistungspläne existieren in ihrer jetzigen Form erst seit der 7. VAG- Reform. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 03.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

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