Blindes Vertrauen auf die Hausratversicherung reicht nicht!
Obliegenheiten: ........es ist einiges zu beachten
Es regnete, es war dunkel. Frau A. stellte schnell ihren PKW auf den Parkplatz ab und rannte in ihre Wohnung. Im Fahrzeug ließ sie Kameras, Brille und diverse andere Sachen zurück. Die Kameras waren mit einem schwarzen Mantel auf der hinteren Sitzbank abgedeckt. Als Frau A 2 ½ Stunden später mit ihrem Fahrzeug zu Bekannten fahren wollte, musste sie feststellen, dass ihr Fahrzeug aufgebrochen wurde und die Gegenstände entwendet worden sind. Ihre Hausratversicherung regulierte nur einen Teilbetrag und lehnte die restliche Regulierung mit Hinweis auf grob fahrlässiges Verhalten ab. Aber die Gegenstände waren doch abgedeckt, Frau A wollte den gesamten Schaden ersetzt haben.
Das Amtsgericht Magdeburg (11 C 4967/02 (113) lehnte jedoch ab.
Ein Schaden ist nicht versichert, der durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Es genügt, dass irgendein Verhalten für den Eintritt des Versicherungsfalls mitursächlich war. Frau A. hatte die neuwertigen Kameras und einen neuwertigen Mantel unbeaufsichtigt im Fahrzeug belassen – dies genügt.
Dieses Verhalten war auch grob fahrlässig.
Frau A. hat die Gefahr, dass ihr PKW aufgebrochen wird, durch das Ablegen der Gegenstände auf der Rückbank erheblich gesteigert. Der Mantel stellte auch kein geeignetes Mittel dar, Gegenstände vor einer Entdeckung durch Diebe zu schützen. Als Maßstab hierfür wurde u.a. das Verhalten einer nicht versicherten Person (ohne Hausratversicherung) herangezogen. Eine nicht versicherte Person hätte die Gegenstände in jedem Fall aus dem Fahrzeug genommen. Es war Frau A. ohne große Mühe möglich, den Diebstahl der Gegenstände zu vermeiden. Dieses grob fahrlässige Verhalten muss sie sich nun entgegen halten lassen und wird den Schaden nicht vollständig ersetzt bekommen.
Autor: RA`in Katja Schulze | 04.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung, Versicherungsrecht

