Keine Klageflut durch Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen werden immer beliebter
Das Prämienaufkommen von Rechtsschutzversicherungen hat sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt. Rechtsschutzversicherungen werden also immer beliebter. Zu einer Mehrbelastung der Gerichte führt das jedoch nicht.
Das belegen verschiedene empirische Untersuchungen der vergangenen Jahre, wie Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt aus Köln, in einem Beitrag für die Zeitschrift "Anwaltsblatt" (Heft 7 2007, S. 473 - 476) darlegt. Trotz stetig steigender Zahlen von abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen, seien die Eingangszahlen bei den Gerichten in den Bereichen, in denen Rechtsschutzversicherer Kostenschutz gewähren, in den letzten Jahren rückläufig oder stagnierend. Im Arbeitsrecht etwa, wo die Rechtsschutzversicherung 30 % ihrer Leistung erbringt, sei die Prozesszahl deutlich zurückgegangen.
Ein wesentlicher Vorteil von Rechtsschutzversicherungen ist laut von Bühren, dass in Verfahren mit Parteien mit Rechtsschutz im Rücken sogenannte "Zwangsvergleiche", die dadurch zustande kommen, dass der Richter mit den hohen Prozesskosten "droht", kaum noch durchsetzbar seien. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 05.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


