VVG-Reform passiert Bundestag

Die VVG-Reform soll zum 01.01.2008 in Kraft treten

Der Deutsche Bundestag hat der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) am 5. Juli mit großer Mehrheit zugestimmt. Am 21. September wird sich der Bundesrat abschließend mit der Novelle beschäftigen. Durch den starken Druck seitens der Versicherungswirtschaft musste die Bundesregierung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf deutliche Veränderung zugunsten der Assekuranzen vornehmen.

Die VVG-Reform soll zum 1 Januar 2008 in Kraft treten, zeitgleich soll auch eine vom Bundejustizministerium entwickelte Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) in Kraft treten. Die VVG-InfoV sieht vor, dass Versicherungsunternehmen die Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages in EUR angeben müssen. Die Angabe in EUR ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) für den Verbraucher wesentlich transparenter, die Versicherer befürchten dagegen einen Nachteil gegenüber Fonds- oder Bankprodukten. Bisher hatte es eine Offenlegungspflicht der Abschlusskosten nicht gegeben.

Hauptpunkte der VVG-Reform sind eine verbesserte Informationsbereitstellung und eine höhere Beteiligung der Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Überschüssen. Aus der Versicherungswirtschaft hatte es hierzu zu Beginn des Jahres kritische Stimmen gegeben. Speziell der höhere Aufwand zur Erfüllung der gesetzlichen Normen stand im Fokus der Kritik. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte die VVG-Reform aufgrund der Reaktion aus der Versicherungswirtschaft daraufhin kräftig überarbeitet. So wurden die Direktansprüche gegenüber Assekuranzen deutlich beschränkt, sie treten nur noch dann ein, wenn der Schädiger insolvent oder unauffindbar ist. Auch die im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Rückkaufswertberechnung bei Lebensversicherungen wurden überarbeitet, da einige Versicherungsunternehmen mit rechtlichen Schritten gedroht hatten, falls eine jährliche Anpassung der Rückkaufwerte gesetzlicher Standard geworden wäre. Ein für die Versicherungswirtschaft positiver Kompromiss konnte auch bei der Verteilung von erzielten Überschüssen erreicht werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, dass die Assekuranzen ihre auf Überschüssen basierenden, stillen Reserven jedes Jahr zur Hälfte an die Versicherungsnehmer ausschütten müssen. Stille Reserven sind noch nicht realisierte Kapitalgewinne. Dem Kompromiss nach ist eine Offenlegung der stillen Reserven zwar Pflicht, eine Ausschüttung findet aber nur bei Vertragsende statt.

Insgesamt begrüßte der GDV die überarbeitete Reform, lediglich der erhöhte Aufwand für Vermittler durch die vorzeitige Zustellung der Versicherungsbedingungen (Stichwort "Papierflut") sei für die Versicherungsnehmer nicht sonderlich hilfreich. Der Bund der Versicherten (BdV) stufte die VVG-Reform als "verbrauchergerechter" ein.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 09.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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