Solvency II: EU-Kommission stellt Richtlinienentwurf vor

Am 10. Juli hat die EU-Kommission ihren Entwurf der Rahmenrichtlinie für ein neues Versicherungsaufsichtsrecht vorgelegt (Solvency II).

Kern der Reform des Versicherungsaufsichtsrechts ist die Einführung einer ganzheitlichen Risikobetrachtung für Versicherungsunternehmen. Zukünftig sollen Versicherer ihre Eigenmittelanforderungen mit einem Standardmodell oder mittels eines von der Aufsicht zertifizierten internen Modells berechnen. Dadurch soll die finanzielle Solidität der Versicherer gestärkt werden. Ziel ist die Koppelung des Eigenkapitals eines Versicherungsunternehmens an dessen Risikoprofil, welches sich aus den angebotenen Sparten ergibt. Mit anderen Worten: Je höher das Risiko, dem eine Versicherungsgesellschaft ausgesetzt ist, desto mehr Kapital wird sie vorhalten müssen. Bislang sind diese Rücklagen pauschal geregelt, was teilweise zu großen Überdeckungen führt.

Durch diese neue risikobasierte Solvenzbewertung soll dadurch, dass Versicherer die Möglichkeit erhalten, ihre Produkte mit weniger Risikokapital zu unterlegen, dazu führen, dass die Preise für einzelne risikoärmere Versicherungsprodukte sinken. Nach Einschätzung von Fachleuten könnten Beiträge für Lebensversicherungen, KFZ Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen dadurch in Zukunft um rund 20 % preiswerter werden.

Andere Bereiche könnten durch Solvency II allerdings negativ beeinflusst werden, etwa Pensionskassen und Versorgungswerke. So befürchtet der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK), dass die geplante risikobasierte Solvenzbewertung zu einer deutlichen Verteuerung der kapitalgedeckten Altersvorsorge führen wird. Denn: Pensionskassen wären nach den Solvency-II-Regeln gezwungen, ihre Kapitalanlagen in Aktien künftig zu halbieren, so der VFPK. Dies werde sowohl den Aktienmarkt als auch die Ertragserwartungen der Leistungsempfänger erheblich beeinflussen. Der VFPK fordert daher ein gesondertes Regelwerk für bAV-Einrichtungen.

Geplant ist die Verabschiedung der Solvency II-Richtlinie im Europäischen Parlament und im Rat der EU im Jahr 2009. Sie muss danach von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU plant derzeit eine verbindliche Einführung der Regeln in den Mitgliedsstaaten für das Jahr 2012. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 12.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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