Gründung des Versorgungswerks der Rechtanwälte in Sachsen-Anhalt
Versorgungswerk oder private Absicherung?
Zum 01.01.2007 ist die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Deshalb besteht für alle Mitglieder des Versorgungswerkes grundsätzlich Versicherungspflicht. Damit sind alle Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt der Pflichtversicherung unterworfen, aber: Bis zum 31.Dezember diesen Jahres besteht die Möglichkeit durch den Abschluss privater, den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechender Vorsorgemaßnahmen der starren Zwangsversorgung im Versorgungswerk zu entgehen.
Alternativen zur Absicherung im Versorgungswerk
Die klassiche Basisrentenversicherung oder die fondsgebundene Basisrentenversicherung bieten die ideale Alternative zur Absicherung im Versorgungswerk, steuerliche Vorteile bei der Beitragszahlung mit individueller Vorsorge zu kombinieren. Im Gegensatz zu den Beiträgen ist zum Versorgungswerk ist die steuerliche Berücksichtigung für die Basisrentenbeiträge durch das Jahrssteuergesetz 2007 generell gegeben!
Dazu bietet insurance1.de passende Lösungen an, z.B. die mehrfach ausgezeichneten Bedingungen unserer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung, die wesentlich attraktiver sind als die Absicherung durch das Versorgungswerk! Der generelle Verzicht und die Leistung bereits ab einer Einschränkung der Berufsunfähigkeit von 50 % sind nur zwei wesentliche Vorteile der ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Ergänzung zur Basisversorgung bieten sich verschiedene und interessante Absicherungsmöglichkeiten an. Durch die Kombination der Versorgungsprodukte aus Schicht 1 und 3 kann die steuerliche Belastung im Rentenbezug bin hin zur Steuerfreiheit der privaten Vorsorge reduziert werden.
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Autor: insurance1 agency | 15.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen, Private Altersvorsorge, Private Rentenversicherung

