Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen kommt bald

Nach der Verabschiedung der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes durch den Bundestag will das Bundesjustizministerium nun kurzfristig auch die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) in Angriff nehmen. Die Verordnung wird unter anderem die Informations- und Aufklärungspflichten des Versicherers gegenüber dem Kunden regeln.

Bei der Überarbeitung der Verordnung setzt das Ministerium auf die Beteiligung und Stellungnahmen von Verbänden, Wissenschaftlern bzw. der Bundesländer. Nach bereits geäußerter Kritik aus verschiedenen Bereichen soll der jetzige Entwurf entsprechend überarbeitet werden, in Kraft treten soll die Verordnung den Plänen nach dann zum 1. Januar 2008. Nach Einschätzung von Experten ist die VVG-InfoV lediglich eine Umsetzung des bereits geltenden Rechts, im Wesentlichen basierten die Regelungen auf Richtlinien der Europäischen Union. In einigen Bereichen der Verordnung gibt es allerdings noch Unstimmigkeiten, speziell die Offenlegungspflicht der Abschlusskosten bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung steht in der Kritik.

Durch die verstärkte Informationsverpflichtung aus der VVG-InfoV für die Versicherer soll der Markt für den Kunden wesentlich transparenter werden. Experten bemängeln dagegen die Informationsflut für Kunden und prognostizieren negative Folgen für Kunden und Versicherer.

Die Verbände scheinen ihre Einflussmöglichkeit ernst zu nehmen und arbeiten derzeit an kritischen Stellungnahmen. Bei der Angabe der Abschlusskosten in Euro und Cent haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) bereits Widerstand signalisiert. Sie befürchten einen größeren Aufwand und eine zu starke Fokussierung auf die tatsächlichen Abschlusskosten; eine detaillierte und gute Analyse und Beratung würden dabei in den Hintergrund gedrängt. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dagegen haben die verbraucherorientierten Regelungen begrüßt.

Die bereits verabschiedete Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) beinhaltet im Wesentlichen eine verstärkte Informations- und Aufklärungspflicht für die Versicherer und eine Beteiligung an den erwirtschafteten stillen Reserven. Aus der Versicherungswirtschaft hatte es immer wieder kritische Stimmen gegeben, die jetzt beschlossene Fassung des VVG war aus diesem Grund mehrfach überarbeitet worden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 17.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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