Noch viele offene Fragen bei der Umsetzung der Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform hat den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen viele neue Probleme beschert. Vor allem die Einführung von Wahlleistungen in der GKV und der neue Basistarif in der PKV bereiten den Verantwortlichen Kopfzerbrechen. Außerdem müssen sich die privaten Krankenversicherer schon jetzt auf den harten Wettbewerb um Bestandskunden im ersten Halbjahr 2009 vorbereiten.
Die Gesundheitsreform ist mit ihrem Inkrafttreten am 1. April 2007 nur scheinbar abgeschlossen - vor allem für die privaten Krankenversicherer und die gesetzlichen Krankenkassen geht im Zuge ihrer Umsetzung die Arbeit jetzt erst richtig los, wie ein Beitrag in der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 13/2007, S. 1044 - 1048) zeigt.
Die Unternehmensberatung Towers Perrin Tillinghast hat die möglichen Strategien und Alternativen der Krankenversicherungsunternehmen analysiert. So werden die gesetzlichen Kassen vor allem bei der Einführung von Wahl- und Selbstbehalttarifen vor eine Reihe von Problemen gestellt. Grundsätzlich dürfte ihre Einführung schwierig sein, weil sie systematisch nicht zu dem Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung passen und die Kunden vor ganz neue Bewertungen und Überlegungen stellen. Bietet ein GKV-Versicherer deshalb keine Wahltarife an, läuft er Gefahr, dass die "guten Risiken" zu anderen Unternehmen wechseln. Wenn die Tarife aber zu attraktiv für die Versicherten sind, erweisen die Produkte sich womöglich als nicht tragfähig für das Unternehmen und setzen so erst recht eine Wechselspirale in Gang.
Entscheidend sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenversicherungen wird das erste Halbjahr 2009 sein. Zum einen soll dann nach den bisherigen Planungen der Gesundheitsfonds kommen - mit der Möglichkeit von Zusatzprämien in der GKV. Zum anderen können bisher bereits privat Versicherte in diesem Zeitraum den Versicherer unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen wechseln. Dies wird aller Voraussicht nach einen heftigen Wettbewerb um Bestandskunden in diesem Zeitraum auslösen, für den jetzt bereits die Weichen gestellt werden. Dazu gehört auch die Gestaltung der neu eingeführten Basistarife, die mit den gesetzlichen Vorgaben von der Systematik her nicht in das Geschäftsmodell der PKV passen. Grundsätzlich dürften die meisten PKV-Unternehmen wenig Interesse daran haben, dass ihre Kunden in diesen Tarif wechseln. Deshalb wird er in der Regel unattraktiv gestaltet und hat bereits für jüngere Versicherte relativ hohe Prämien. Dies darf aber nicht nach außen kommuniziert werden, um dem Geschäftsmodell PKV nicht insgesamt zu schaden. Ziel des Wettbewerbs dürfte es also sein, die Versicherten erst in den Basistarif und dann in einen "normalen" Tarif zu locken.
Noch völlig offen ist, wie der Übertragungswert kalkuliert wird. Faktisch wird ab dem 1. Januar 2009 in mehrfacher Hinsicht zweigleisig gefahren werden: Die privaten Krankenversicherer werden alte und neue Tarife - mit und ohne Mitnahmerecht - anbieten, gleichzeitig bieten die gesetzlichen Kassen Zusatztarife wie Einbettzimmer im Krankenhaus an, die bisher die Domäne der PKV waren Dies wird zwar den Wettbewerb auf allen Ebenen verstärken, könnte aber auch die Existenz kleiner Unternehmen auf beiden Seiten gefährden und Fusionen beschleunigen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 19.07.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

