Berufsunfähigkeit Versicherungen, Tarifleistungen

Wann hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung

Bei Berufsunfähigkeit Versicherungen gibt es unterschiedliche Anspruchregelungen für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente. Die 50-Regelung etwa zählt zu den Standard-Regelungen. Sie besagt, dass die volle vereinbarte Leistung gezahlt wird, wenn bei dem Versicherungsnehmer eine
Berufsunfähigkeit von 50% vorliegt.

Zudem schließen Berufsunfähigkeit Versicherungen je nach Vertrag auch Staffelregelungen ein. Diese drückt sich in zwei Varianten aus: der 25-75-Regelung bzw. der 33 1/3-66 2/3-Regelung. Demnach wird die vereinbarte BU-Rente zwischen dem kleineren Prozentsatz (also 25 bzw. 33 1/3%) und dem größeren Prozentsatz anteilmäßig gezahlt. So kann ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 66 2/3% oder 75 die Versicherungsleistung in der vollen vereinbarten Höhe erfolgen. Schließlich gibt es auch die 75-Regelung. Diese schließt die günstigsten Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Allerdings können hierbei jedoch die vollen Leistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 75 bezogen werden.

Autor: insurance1 agency | 05.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge | Stichworte: Berufsunfaehigkeitsversicherungen

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