Riester- und Rürup-Renten weiter auf dem Vormarsch

Die Nachfrage nach Riester- und Basisrentenverträgen ist weiterhin ungebrochen. Im ersten Halbjahr 2007 wurden insgesamt 117.000 neue Rürup-Rentenverträge abgeschlossen - etwa doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2006: 62.000). Die Zahl der Neuabschlüsse von Riester-Rentenverträgen liegt mit 914.000 etwas höher als im 1. Quartal 2006 (882.000).

Dies ergibt sich aus den kürzlich veröffentlichten aktuellen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Der Zuwachs bei den Basisrenten lässt sich laut GDV insbesondere darauf zurückführen, dass der steuerbegünstigt anrechenbare Anteil der Beiträge zum Jahrsbeginn 2007 von 62 auf 64 % gestiegen ist. Bei Rürup-Verträgen mit inkludierter Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente ist zudem der auf diese "Zusatzversicherung" entfallene Beitragsanteil ebenfalls steuerlich begünstigt. Daher sind diese Vertragstypen laut GDV derzeit besonders beliebt. Allerdings sollte die versicherte Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente etwas höher bemessen sein als bei anderen, nicht staatlich geförderten Vertragstypen, da die Leistungen im Versicherungsfall ebenfalls besteuert werden müssen, so der GDV.

Der Zuwachs bei den Neuverträgen zur Riester-Renten fiel im 1. Halbjahr 2007 dagegen vergleichsweise gering aus. 914.000 Neuverträge bedeuten im Verhältnis zu 882.000 Abschlüssen im 1. Halbjahr 2006 nur einen Zuwachs von 3,5 %. Allerdings bleibt die Riester-Rente nach wie vor interessant, da einschließlich Zulagen mittlerweile bis zu 1.525,- EUR jährlich eingezahlt werden können, sodass über die Riester-Rente bereits ein wesentlicher Teil der privaten Altersvorsorge abgedeckt werden kann.

Da die Förderhöchstgrenzen und Zulagen für die Riester-Rente allerdings gesetzlich festgeschrieben sind, erhöht sich durch derzeit jährlich steigende Einkommen allerdings kontinuierlich die Versorgungslücke. Darauf wies GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck hin und schlug eine Koppelung der Förderhöchstgrenzen und Zulagen an die statistische Einkommensentwicklung vor, so wie es bereits für die betriebliche Alterversorgung geregelt ist. Er forderte die Bundesregierung auf, diesbezüglich tätig zu werden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 07.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente, Rürup Rente

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