bAV bleibt sozialversicherungsfrei
Sozialversicherungsfreiheit bei der Engeltumwandlung auch über 2008 hinaus?
Die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung bleibt aller Voraussicht nach auch über 2008 hinaus erhalten. Das Bundeskabinett hat relativ überraschend bereits am 8. August den Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen.
Damit schafft sie Gewissheit über das, was sich in den vergangenen Wochen bereits angekündigt hatte: Nämlich die unbefristete Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrenten über 2008 hinaus (siehe hierzu auch den Beitrag vom 25. Juni 2007). Derzeit sind zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelte Entgeltbestandteile bis zu einer Höhe von 4 des Bruttogehalts frei von Sozialversicherungsabzügen (vgl. § 115 SGB IV). Diese Regelung gilt nach derzeitiger Rechtslage als Übergangsfrist nur bis 31. Dezember 2008, soll durch den Gesetzentwurf nun jedoch unbefristet verlängert werden. In Kombination mit der ebenfalls bereits jetzt unbefristet geltenden Steuerfreiheit (bis zum Höchstbetrag von 4 der Beitragsbemessungsgrenze) bleibt die bAV damit auch über 2008 hinaus als Altersvorsorgeinstrument attraktiv.
Ursprünglich sollte die Sozialabgabenfreiheit abgeschafft werden, da die Bundesregierung nicht auf geschätzte Mehreinnahmen für die Sozialversicherungssysteme i.H.v. 2 Milliarden EUR pro Jahr verzichten wollte. Hiervon war sie nach fortwährender Kritik der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Lobbyverbände am Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit aber abgewichen. Daraufhin hatte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering den Gesetzentwurf relativ kurzfristig erarbeitet und zur Beratung im Bundeskabinett eingebracht.
Neben der Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abzusenken. Dies dürfte vor allem Frauen zugutekommen, da diese häufig wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaften verlieren.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und danch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach der Verabschiedung im Bundestag ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Da mit einer breiten Zustimmung innerhalb der Koalitionsfraktionen zu rechnen ist, dürfte der Gesetzentwurf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nach derzeitigem Stand erfolgreich und unbeschadet überstehen.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 08.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

