Gegen welche Gefahren und Schäden kann ich meinen Hausrat versichern?

Umfassender Versicherungsschutz in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören und sie
sichert die Schäden am gesamten Hausrat, hervorgerufen durch:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus
  • Hagel und Sturm
  • Elementarschäden

Darüber hinaus auch Schäden durch die oben genannten Gefahren an:

  • Fernseh- und Rundfunkantennenanlagen
  • Markisen, sofern diese nicht mehreren Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken dienen
  • dem Gebäude hinzugefügte Sachen, wie z. B. sanitäre Anlagen, Holzdecken oder
    Einbauschränke, sofern der Versicherungsnehmer diese auf eigene Kosten erworben hat und
    sofern er für diese die Gefahr trägt
  • Ruderboote, Falt- und Schlauchboote inkl. Ihrer Motoren sowie Kanus und Kajaks
  • Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, auch wenn diese dem Versicherungsnehmer
    oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person berufsdienlich sind.

Folgende weitere Gefahren lassen sich in der Regel gegen Mehrprämie mitversichern:

  • Überspannungsschäden hervorgerufen durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Wasseraustritt aus dem Aquarium

Bei einem versicherten Schadensereignis werden von der Versicherung unter anderem auch

  • Aufräumungskosten
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
  • Reparaturkosten für eine gemietete Wohnung und
  • Hotelkosten

getragen.

Es hängt dabei jedoch besonders auch vom Bedingungswerk des Versicherungsvertrages ab, ob und in welcher Höhe Leistungen vom Versicherer erbracht werden. Zurzeit sind die Bedingungen des VHB 92 aktuell. Ältere Versicherungsverträge können aber auch noch die Bedingungen des VHB 84 oder sogar die des VHB 74 enthalten.

Noch ein Hinweis: Über die Hausratversicherung sind auch all jene Gegenstände aus Ihrem Haushalt versichert, die Sie auf Urlaubsreisen dabei haben. Schäden daran werden weltweit für einen Zeitraum von maximal drei Monaten mitversichert.

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 08.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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