Hausratversicherung: Was ist bei Glasbruch versichert?

Scherben bringen nur dann Glück, wenn sie versichert sind

Im Fall von Glasbruch sind insbesondere folgende Sachen versichert:

  • Scheiben und Platten aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff, die von Fachmännern
    eingesetzt wurden und fest mit dem Gebäude verbunden sind, bspw. Fensterscheiben
  • Wohnungseinrichtungsgegenstände wie bspw. die Glastischplatte oder der Wandspiegel,
    sofern diese gläsern oder aus transparentem Kunststoff bzw. Glaskeramik gefertigt sind
  • gläserne Aquarien bzw. Terrarien
  • verbaute Glasgegenstände wie Profilbaugläser, Glasbausteine und Lichtkuppeln aus Glas oder
    durchsichtigem Kunststoff

Nicht über die Hausratversicherung versichert sind:

  • abnutzungsbedingte Schäden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen,
    gleichermaßen Schäden oder Undichtheiten durch Fabrikations- oder Verglasungsfehler, bspw.
    durch Kondensatbildung im Zwischenraum der Scheiben
  • Glasscheiben oder -platten, die so befestigt sind, dass sie im Fall eines Glasbruchs nicht
    ohne Beschädigung der intakten Gegenstände voneinander getrennt werden können, bspw.
    Photovoltaikmodule, Glasmöbel
  • optische Gläser, Hohlgläser und Beleuchtungskörper

    h3. Ebenfalls nicht versichert sind Glasschäden durch:
  • Absplitterungen, Schrammen, Muschelbildungen u. Ä. an den Kanten und Oberflächen
  • Undichtheiten der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 09.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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