Hausratversicherung: Was ist bei Glasbruch versichert?
Scherben bringen nur dann Glück, wenn sie versichert sind
Im Fall von Glasbruch sind insbesondere folgende Sachen versichert:
- Scheiben und Platten aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff, die von Fachmännern
eingesetzt wurden und fest mit dem Gebäude verbunden sind, bspw. Fensterscheiben - Wohnungseinrichtungsgegenstände wie bspw. die Glastischplatte oder der Wandspiegel,
sofern diese gläsern oder aus transparentem Kunststoff bzw. Glaskeramik gefertigt sind - gläserne Aquarien bzw. Terrarien
- verbaute Glasgegenstände wie Profilbaugläser, Glasbausteine und Lichtkuppeln aus Glas oder
durchsichtigem Kunststoff
Nicht über die Hausratversicherung versichert sind:
- abnutzungsbedingte Schäden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen,
gleichermaßen Schäden oder Undichtheiten durch Fabrikations- oder Verglasungsfehler, bspw.
durch Kondensatbildung im Zwischenraum der Scheiben - Glasscheiben oder -platten, die so befestigt sind, dass sie im Fall eines Glasbruchs nicht
ohne Beschädigung der intakten Gegenstände voneinander getrennt werden können, bspw.
Photovoltaikmodule, Glasmöbel - optische Gläser, Hohlgläser und Beleuchtungskörper
h3. Ebenfalls nicht versichert sind Glasschäden durch:
- Absplitterungen, Schrammen, Muschelbildungen u. Ä. an den Kanten und Oberflächen
- Undichtheiten der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 09.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

