Hausratversicherung: Welche Gegenstände zählen zu den Wertsachen?

Auch besonders wertvolle Gegenstände sind versicherbar

Folgende Sachen werden als Wertgegenstände anerkannt:

  • Pelze
  • handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände (z. B. Plastiken, Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Collagen)
  • Gegenstände aus Silber (jedoch keine Medaillen, Münzen oder Schmuck)
  • weitere Sachen, die ein Alter von über 100 Jahren haben (Antiquitäten, davon ausgenommen
    sind Möbel)

Des Weiteren:

* Schmucksachen, Edelsteine und Perlen
* Briefmarken, Medaillen und Münzen
* Telefonkarten
* sowie alle Sachen, die aus Gold oder Platin bestehen

Darüber hinaus:

  • Wertpapiere wie Urkunden, Sparbücher oder sonstige
  • Bargeld, darunter fallen jedoch keine Münzen, deren Wert den Nennbetrag überschreitet
  • sowie Beträge, die auf Geldkarten geladen wurden

Für all diese Gegenstände besteht meist eine Begrenzung der Entschädigung. Je nach Vertrag kann es zudem notwendig sein, einzelne Wertsachen in einem Tresor verschlossen aufzubewahren.

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 09.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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