Hausratversicherung: Wie sind Fahrräder versichert?
Erweiterter Versicherungsschutz für das Fahrrad
Da Fahrräder zum Hausrat zählen, sind sie auch in derselben Art und Weise wie der übrige Hausrat versichert. Dazu haben Sie jedoch die Möglichkeit, die geschätzten Zweiräder auch gegen den sogenannten "einfachen Diebstahl" abzusichern. ( Entschädigungsrenzen beachten ! ) Der Schutz erstreckt sich dabei auf das einzelne Fahrrad selbst und auf die mit ihm verbundenen, regelmäßig gebrauchten Teile. Ersatz für diese losen Teile wird i. d. R. aber nur dann gewährt, wenn diese mit dem Fahrrad zusammen entwendet wurden.
Hinweis:
Natürlich muss nachgewiesen werden, dass das Fahrrad auf die übliche Art und Weise angeschlossen war. Es gilt zudem die Einschränkung, dass der Diebstahl zw. 06.00 Uhr in der Früh und 22.00 Uhr am Abend verübt worden sein muss, bzw. dass sein Gebrauch zur Zeit des Raubs noch nicht abgeschlossen war. Auch leistet der Versicherer einer solchen erweiterten Hausratversicherung dann, wenn das Rad in den von der Gemeinschaft genutzten Räumen abgestellt war, und zwar in dem Gebäude, in dem sich auch Ihre Wohnung befindet, die von der Versicherung eingeschlossen ist. Sie müssen zudem genauen Angaben zu Hersteller, Marke und Rahmennummer machen können, um einen Schaden durch Diebstahl geltend machen zu können.
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 09.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

