Hausratversicherung: Ab welchem Zeitpunkt besteht der Versicherungsschutz?
Rechtszeitig Hausrat absichern
Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung beginnt zu dem in der Police genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist eine unverzügliche Bezahlung des Erst-Beitrags, und sofern auch die Folgebeiträge termingerecht bezahlt werden. Versichert sind Sie dann für die vertraglich festgelegte Versicherungsdauer. Diese mindestens einjährige Dauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls diese nicht drei Monate vor Ablauf fristgerecht gekündigt wird.
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 10.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

