Hausratversicherung: Wo und an welchen Orten besteht der Versicherungsschutz? Außenversicherung

Optimaler Schutz für den Hausrat

Der Versicherungsort ist in erster Linie Ihre Wohnung. Dazu zählen aber auch Räume oder Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück, darunter der Keller, etwaige Waschküchen oder Schuppen, sofern diese nur von Ihnen (dem Versicherungsnehmer) genutzt werden. Es sind aber auch der Wäschetrockner und die Waschmaschine in gemeinschaftlich genutzten Räumen mitversichert, wenn diese Ihnen gehören. Garagen gehören i. d. R. auch zum Versicherungsort, selbst wenn diese nicht direkt auf dem Grundstück stehen, aber sich in dessen Nähe befinden.

Des Weiteren gilt die sogenannte Außenversicherung. Demzufolge sind alle Hausratgegenstände in der ganzen Welt auch dann versichert, wenn sie nicht in der Wohnung befindlich sind, vorausgesetzt, dass die Gegenstände wirklich Ihnen gehören oder jemandem aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft. (Dazu zählen jedoch keine Untermieter!) Hinzu kommt, dass sich die Gegenstände nur bis maximal drei Monate außerhalb der Wohnung befinden dürfen. Auf Reisen ist Ihr Hausrat also ebenfalls versichert. Sollten Sie Ihre Sachen allerdings für längere Zeit mit in Ihr Wochenendhaus nehmen, sind diese nicht versichert – in diesem Fall auch nicht während der ersten drei Monate.

Als vorübergehend gemäß den Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn Sie oder jemand aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft zur Ausbildung bzw. zum Wehr- oder Zivildienst für eine längere Zeit als drei Monate nicht in der versicherten Wohnung leben, sofern kein eigener Haushalt gegründet wurde. Bei der Außenversicherung gelten jedoch für bestimmte Schäden Einschränkungen: Schäden hervorgerufen durch Sturm und Hagel sind nur dann versichert, wenn sich die Gegenstände in Gebäuden befunden haben. Auch für Einbruchdiebstahlschäden müssen die unter Punkt 3 genannten Voraussetzungen gegeben sein.Bei der Außenversicherung gilt zudem eine Entschädigungsgrenze von 10 Prozent der Versicherungssumme. Es wird in der Regel ein Höchstwert von ca. 10.000 Euro gezahlt.

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 10.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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