In welchen Fällen leistet die Hausratversicherung nicht?

Nicht alles ist über die Hausratversicherung abgedeckt – aber vieles!

Üblicherweise sind folgende Schäden nicht versichert:

  • sämtliche Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub, die durch die vorsätzliche Handlung von
    Hausbediensteten herbeigeführt wurden, oder die von Personen, die beim
    Versicherungsnehmer wohnen verursacht wurden
  • Schäden die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
  • Schäden, die von Kernenergie hervorgerufen wurden
  • Sengschäden
  • jegliche Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Witterungsniederschläge, fließendes oder
    stehendes Gewässer, oder entsprechend verursachten Rückstau
  • Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch Leitungswasser verursacht
    wurden
  • Schäden durch Schwamm, Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck;
  • Schäden durch das Eindringen von Schnee, Regen, Hagel oder Schmutz durch nicht richtig
    geschlossene Fenster, Türen oder ähnliche nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 10.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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