In welchen Fällen leistet die Hausratversicherung nicht?
Nicht alles ist über die Hausratversicherung abgedeckt – aber vieles!
Üblicherweise sind folgende Schäden nicht versichert:
- sämtliche Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat
- Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub, die durch die vorsätzliche Handlung von
Hausbediensteten herbeigeführt wurden, oder die von Personen, die beim
Versicherungsnehmer wohnen verursacht wurden - Schäden die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
- Schäden, die von Kernenergie hervorgerufen wurden
- Sengschäden
- jegliche Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Witterungsniederschläge, fließendes oder
stehendes Gewässer, oder entsprechend verursachten Rückstau - Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch Leitungswasser verursacht
wurden - Schäden durch Schwamm, Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck;
- Schäden durch das Eindringen von Schnee, Regen, Hagel oder Schmutz durch nicht richtig
geschlossene Fenster, Türen oder ähnliche nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 10.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

