Hausratversicherung: Was tun im Schadensfall?

Die Anzeigepflicht nicht vergessen!

Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Sie müssen den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzeigen, und zwar
    innerhalb einer Woche.
  • Sie müssen der zuständigen Polizeidienststelle etwaige Schäden durch Brand, Explosion,
    Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub melden.
  • Sie müssen der Polizei eine Aufstellung über die abhandengekommenen Sachen einreichen.
  • Sie müssen für abhandengekommene Sparbücher und andere Urkunden, die sperrfähige ind,
    ein entsprechendes Sperrverfahren sowie für abhandengekommene Wertpapiere ein
    Aufgebotsverfahren einleiten.
  • Sie müssen den Schaden mit Ihren Mitteln und Möglichkeiten abwenden oder vermindern.
  • Sie müssen den Versicherer während der Schadensuntersuchung Unterstützung gewähren,
    bspw. auf Verlangen schriftlich Auskunft erteilen und Kaufbelege etc. beibringen.

FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung

Autor: insurance1 agency | 11.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

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