Hausratversicherung: Was tun im Schadensfall?
Die Anzeigepflicht nicht vergessen!
Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Pflichten zu erfüllen:
- Sie müssen den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzeigen, und zwar
innerhalb einer Woche. - Sie müssen der zuständigen Polizeidienststelle etwaige Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub melden. - Sie müssen der Polizei eine Aufstellung über die abhandengekommenen Sachen einreichen.
- Sie müssen für abhandengekommene Sparbücher und andere Urkunden, die sperrfähige ind,
ein entsprechendes Sperrverfahren sowie für abhandengekommene Wertpapiere ein
Aufgebotsverfahren einleiten. - Sie müssen den Schaden mit Ihren Mitteln und Möglichkeiten abwenden oder vermindern.
- Sie müssen den Versicherer während der Schadensuntersuchung Unterstützung gewähren,
bspw. auf Verlangen schriftlich Auskunft erteilen und Kaufbelege etc. beibringen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 11.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

