Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es in der Hausratversicherung?
Achten Sie auf die Kündigungsfristen!
Möchten Sie Ihre Hausratversicherung bei Ihrer derzeitigen Versicherungsgesellschaft kündigen, können Sie das Vertragsverhältnis zum Ende der Laufzeit beenden. Ihre schriftliche Kündigung muss spät. drei Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherungsgesellschaft eingehen (Ordentliche Kündigung).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Kündigung anlässlich eines eingetretenen Versicherungsfalls. Nach jeder Regulierung oder Ablehnung eines vom Versicherer anerkannten Schadens kann der Vertrag beiderseitig gekündigt werden. Seitens des Versicherungsnehmers muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat nach Ablehnung oder Zahlung des Schadens erfolgen. Diese kann entweder mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, oder aber zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.
Auch für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Prämienangleichung die Versicherungsbeiträge erhöht, ohne dass sich jedoch der Versicherungsumfang ändert, besteht für Sie als Versicherungsnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Mitteilung Ihrer Gesellschaft die Möglichkeit der Kündigung mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Hausratversicherung
Autor: insurance1 agency | 11.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

