Bedeutet eine gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeit (BU)?

Unterschiede bei AU und BU beachten

Nein, AU und BU sind nicht das Gleiche. Genauer gesagt handelt es sich um zwei verschiedene Arten einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die sich typischerweise auch gegenseitig ausschließen. Die Arbeitsunfähigkeit ist ein arbeits- und krankenversicherungsrechtlicher Fachbegriff, bei dem grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist und der Geschädigte in absehbarer Zeit wider die Arbeitsfähigkeit erlangt.

Von einer Berufsunfähigkeit hingegen ist die Rede, wenn nach Attestierung durch einen Arzt der körperliche und geistige Zustand bzw. die verloren gegangenen Fähigkeiten in einem bestimmten, den BU-Bedingungen gemäßen Zeitraum nicht wieder hergestellt werden kann. Daher beinhaltet eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit (der sogenannte „gelbe Schein“) nicht automatisch auch die Bescheinigung für eine Berufsunfähigkeit. Das heißt jedoch nicht, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führenden Beeinträchtigungen der Gesundheit nicht zugleich auch Ursache einer den Bedingungen entsprechenden Berufsunfähigkeit sein könnten. Wenn Sie also einmal davon ausgehen müssen, über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten ohne Unterbrechung arbeitsunfähig zu bleiben, dann sollten Sie bei Ihrem Versicherer vorsorglich auch Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit anmelden und hierfür die erforderlichen Nachweise liefern.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 12.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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