Wer ermittelt den Grad der Berufsunfähigkeit und nach welchen Kriterien geschieht dies?

Das konkrete berufliche Belastungsprofil ist entscheidend

Der Grad einer BU muss mind. 50% (entspricht dem tariflichen Standard) oder mind. 75% (als Option bei Abschluss eines Vertrags) betragen. Der jeweils geltende BU-Mindestgrad ist stets in der Versicherungspolice dokumentiert. Zwingend erforderlich für die Feststellung des BU-Grades ist eine möglichst gründliche Klärung der Frage, wie sehr sich die vom Arzt nachgewiesene Beeinträchtigung der Gesundheit auf die Fähigkeit des Versicherungsnehmers zur Ausübung seines Berufes auswirkt. Dabei muss auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang die den Beruf prägenden Hauptaufgaben und Haupttätigkeiten von den Auswirkungen betroffen sind und welche Nebentätigkeiten ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen sein könnten. Dazu muss also sein konkretes berufliches Belastungsprofil bekannt sein, mit allen Einzelanforderungen und Einzeltätigkeiten. Erst dann können die gesundheitlichen Beeinträchtigungen jeder einzelnen Tätigkeit, Anforderung und Aufgabe zugeordnet werden.

Zwangsläufig verlässlich führt die auf diese Art und Weise festgestellte Beeinträchtigung zu einem Gesamtbild der Einschränkungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und damit zu dem für den Versicherungsnehmer geltenden Grad der Berufsunfähigkeit. Der BU-Grad selbst wird jedoch nicht von den behandelnden Ärzten ermittelt, da diese die Details der beruflichen Anforderung ihrer Patienten erfahrungsgemäß meist nicht kennen. Sie verfügen demzufolge auch nicht über die nötigen Kenntnisse für eine sachgerechte Zuordnung der gesundheitsbedingten Funktionseinbußen in Anbetracht der einzelnen Berufsbilder und somit für eine zuverlässige Bestimmung des Berufsunfähigkeitsgrades. Daher sind es die Versicherungsgesellschaften, die unter Berücksichtigung der ihnen bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der ihnen im Einzelnen belegten beruflichen Anforderungsprofile den Grad der BU festlegen, wobei sich in Einzelfällen fachkundiger und medizinischer Beratungen bedient wird.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 12.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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