Wie lange muss der Zustand der Berufsunfähigkeit anhalten?
Berufsunfähigkeit muss mind. 6 Monate anhalten und zwar ununterbrochen
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeit muss hinsichtlich der Art der gesundheitlichen Störungen und hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Funktionseinbußen voraussichtlich mind. 6 Monate zu erwarten sein, und zwar ununterbrochen. Diese Prognose ist vom behandelnden Arzt zu stellen und zu attestieren. Für den Fall dass der Arzt oder die Ärzte diese Voraussage nicht treffen können oder wollen, genügt für die Feststellung einer bedingungsgemäßen BU auch, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich mind. 6 Monate ohne Unterbrechung bestanden hat und darüber ein Nachweis erbracht werden kann.
In der Regel müssen die gewährten Leistungen des Versicherers, die während einer auf Grundlage der ärztlichen Prognosestellung anerkannten BU erbracht wurden, nicht zurück erstattet werden, selbst wenn sich durch eine Nachprüfung seitens der Versicherungsgesellschaft herausstellt, dass die BU entgegen der ärztlichen Annahme tatsächlich nicht für mind. 6 Monate ununterbrochen vorgelegen hat, und die Gewährung weiterer Leistungen eingestellt wird. Zudem gibt noch immer eine Reihe von BU-Tarifen, die von voraussichtlicher dauernder Berufsunfähigkeit sprechen. Nach ständiger Rechtsprechung sind damit 3 Jahre gemeint.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 12.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

