Was ist der maßgebliche "Beruf" bei einer Hausfrau / einem Hausmann?

Das konkrete Tätigkeitsprofil zählt

Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Hausfrau bzw. Hausmann ohne Berufsausübung abgeschlossen hat und dieser Status bei Eintritt der BU noch immer gegeben ist, so orientiert sich die BU-Feststellung nur an den bei BU-Eintritt im Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben und Tätigkeiten.

Für den Fall, dass man erst Abschluss der Versicherung einen Beruf ergriffen hat, so ist automatisch der zuletzt bei Eintritt der BU ausgeübte Beruf versichert und für somit auch für die Feststellung der Berufsunfähigkeit maßgeblich. Wenn man andererseits die während der Vertragsdauer aufgenommene Tätigkeiten vor BU-Eintritt wieder aufgegeben und bei BU-Eintritt erneut dem Beruf als Hausfrau/Hausmann nachgegangen ist, wird nicht mehr die konkrete Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann für die Bewertung der BU zugrunde gelegt, sondern es werden im Falle einer BU die Regelungen nach Punkt 6.3 angewendet. Je nach Versicherer wird auch bei Wiederaufnahme einer Hausfrauentätigkeit auf eine hauswirtschaftliche Tätigkeit abgestellt.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 13.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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