Was ist der maßgebliche Beruf des Selbständigen?

Die berufliche Tätigkeit als Selbständiger wird durch folgende Merkmale geprägt:

  • Man ist in seinen unternehmerischen Gestaltungsrechten grundsätzlich keiner
    Fremdbestimmung unterworfen.
  • Dem Selbständigen kommt das betriebliche Direktionsrecht zu, wonach er allein darüber
    bestimmen kann, welches betriebliche Arbeitsfeld er in welchem Umfang und für welche Zeit
    durch eigene Arbeit ausfüllen möchte und wonach ihm gegenüber seinen Mitarbeitern die
    Weisungsbefugnis eingeräumt wird.

Rechtlich auf diese Weise ausgestaltet ist die berufliche Tätigkeit das Selbstständigen daher wie folgt zu definieren: "Die Leitung des eigenen Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer eigens bestimmten Stelle". Der Selbständige übt diesen Beruf selbst dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit im eigenen Betrieb gesundheitsbedingt nicht länger ausführen kann, stattdessen jedoch eine andere Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung zu übernehmen in der Lage ist, sei es auch mit Hilfe bestimmter organisatorische Maßnahmen.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 13.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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