Welchen "Beruf" im Sinne der BU-Feststellung haben Studenten?
Was Studenten wissen müssen
Viele Versicherer sehen für Studenten nur einen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit vor. Oft besteht frühestens mit dem erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung oder der Anmeldung zur Abschlussprüfung tatsächlich Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Da kein konkretes Berufsbild besteht, sollte unbedingt beidseitig der angestrebte Beruf vertraglich als Maßstab für das Verweisungsrecht vereinbart werden.
Im Fall von Studenten wird bei am Bsp. eines ausgewählten Versicherers der BU-Feststellung das Mindestanforderungsprofil des Berufes zugrunde gelegt, welcher dem angestrebten Abschluss entspricht. Doch ist es oftmals so, dass mit dem Studienabschluss verschiedene berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dann erfolgt die BU-Feststellung auf der Grundlage von beruflichen Anforderungen mit hohen geistigen Ansprüchen und mit solchen Tätigkeiten, die überwiegend an einem festen Arbeitsplatz ausgeübt werden und i. d. R. nur mit geringen bis leichten körperlichen Tätigkeiten verbunden sind. Diese Regelung wird während der Regelstudienzeit angewandt, zzgl. eines Zeitraums von max. zwei Jahren. Es ist daher ratsam, mit dem Versicherer bereits bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung zu treffen, die den im Einzelfall maßgeblichen Beruf für den Fall eines BU-Eintritts während der Ausbildung näher bestimmt.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 13.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

