In welchen Fällen spielt die betriebliche Umorganisation keine Rolle bei der BU-Feststellung?

Wann spielt die betriebliche Umorganisation keine Rolle bei der BU-Feststellung?

Die Frage der Umorganisation spielt für die Feststellung der BU keine Rolle, wenn Sie nachweisen können, dass der Umorganisation einer der nachstehend aufgeführten Gründe im Wege steht:

  • die Betriebsgröße oder die Betriebsstruktur lassen eine Umorganisation nicht zu,
  • die Mitarbeiterzahlen oder deren Struktur verhindern die Umorganisation,
  • eine Umorganisation wäre vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt her unsinnig oder wäre
    sogar unzulässig,
  • die Umorganisation würde einen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern,
  • die Kosten durch die Umorganisation wären so hoch und damit unzumutbar, dass sie eine
    merkliche und nachhaltige Minderung Ihres Einkommens bedeuten würden,
  • es blieben Ihnen durch die Umorganisation nur noch Tätigkeitsfelder, für die Ihnen die die
    gesundheitlichen Voraussetzungen oder notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen,
  • gemessen an Ihrer Position würden Ihnen durch die Umorganisation keine adäquaten
    Tätigkeitsfelder verbleiben, sondern lediglich Verlegenheitsarbeiten.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 14.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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