In welchen Fällen spielt die betriebliche Umorganisation keine Rolle bei der BU-Feststellung?
Wann spielt die betriebliche Umorganisation keine Rolle bei der BU-Feststellung?
Die Frage der Umorganisation spielt für die Feststellung der BU keine Rolle, wenn Sie nachweisen können, dass der Umorganisation einer der nachstehend aufgeführten Gründe im Wege steht:
- die Betriebsgröße oder die Betriebsstruktur lassen eine Umorganisation nicht zu,
- die Mitarbeiterzahlen oder deren Struktur verhindern die Umorganisation,
- eine Umorganisation wäre vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt her unsinnig oder wäre
sogar unzulässig, - die Umorganisation würde einen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern,
- die Kosten durch die Umorganisation wären so hoch und damit unzumutbar, dass sie eine
merkliche und nachhaltige Minderung Ihres Einkommens bedeuten würden, - es blieben Ihnen durch die Umorganisation nur noch Tätigkeitsfelder, für die Ihnen die die
gesundheitlichen Voraussetzungen oder notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, - gemessen an Ihrer Position würden Ihnen durch die Umorganisation keine adäquaten
Tätigkeitsfelder verbleiben, sondern lediglich Verlegenheitsarbeiten.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 14.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

