Welche Atteste sind für die Feststellung einer BU erforderlich?

Welche Nachweise sind für die Feststellung einer BU erforderlich?

Grundsätzlich genügen zur medizinischen Prüfung und anschließenden Bewertung der BU die Nachweise der behandelnden Ärzte. Diesbezüglich haben Sie die freie Wahl des Arztes. Die medizinische Auswertung der ärztlichen Akten erfolgt in Beratung mit den jeweiligen Gesellschaftsärzten. Sollte sich das exakte Ausmaß der gesundheitlichen Einbußen und somit die Leistungseinschränkungen für den Beruf nicht genau bewerten lassen oder ist die erhobene Diagnosen nicht ausreichend medizinisch objektivierbar, lassen sich bestehende Defizite wie folgt beseitigen:

  • durch zusätzliches gezieltes Nachfragen bei Ihren behandelnden Ärzten,
  • ggf. durch weitere Untersuchungen nach Abstimmung mit Ihren Ärzten und auf Kosten des Versicherers,
  • durch eine Untersuchung durch neutrale Fachärzte ( nur in Einzelfällen und ebenfalls auf Kosten des Versicherers )

Autor: insurance1 agency | 14.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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