Welche Rolle spielt die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei der BU-Feststellung eines Arbeitnehmers?
Welche Rolle spielt die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei der BU-Feststellung eines Arbeitnehmers?
Als Arbeitnehmer unterliegen Sie grundsätzlich der arbeitgeberseitigen Fremdbestimmung. Sie selbst besitzen also auch nicht das Recht zur Umorganisation Ihres Arbeitsplatzes, denn Ihre Berufsausübung beinhaltet weder das unternehmerische Gestaltungsrecht noch das entsprechende Direktionsrecht. Daran würde sich rein rechtlich auch nichts ändern, wenn die Zustimmung des Arbeitgebers zur Umorganisation Ihres Arbeitsplatzes vorliegen würde. Demzufolge wird bei der BU-Feststellung weder die Möglichkeit der Umorganisation Ihres Arbeitsplatzes erfragt, noch wird Ihr Versicherer einen Nachweis darüber verlangen, dass eine Umorganisation unmöglich ist oder ob ihr von Arbeitgeberseite her die Zustimmung versagt wurde.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 14.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

