Wie verhält es sich mit der BU-Feststellung im Falle einer Umorganisation des Betriebes?
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Im Sinne der Versicherungsbedingungen liegen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht vor, wenn Sie im Rahmen Ihrer Freiräume als Unternehmer und Ihres damit verbundenen Direktionsrechts durch eine Umorganisation der Arbeit bzw. des Arbeitsplatzes oder durch Aufgabenumverteilung oder -übertragung an Mitarbeiter
- für sich selbst andere oder neue Tätigkeitsfelder schaffen können,
- die im Vergleich zu Ihren bisherigen Tätigkeiten Ihrer Stellung im Betrieb angemessen bzw.
gleichwertig sind, - zu denen Sie auch die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen,
- und die Sie mit Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ebenfalls noch ausüben können.
Diese neu geschaffenen Tätigkeitsfelder sind in der Regel nicht Folge einer Verweisung durch die Versicherungsgesellschaft, da sie einzig aus dem Direktionsrecht resultieren, welches Ihr Beruf mit sich bringt.
Dabei ist die Zumutbarkeit einer solchen Umorganisation nicht vollständig von der Kostenneutralität abhängig. Gewisse Einkommensminderungen müssen Sie dann hinnehmen, wenn Ihr Einkommen dadurch nicht spürbar gegenüber dem zuletzt erzielten Einkommen abfällt. Gerechterweise kann eine Entscheidung über die Zumutbarkeit einer solchen, von einkommensmindernden Kosten begleiteten Umorganisation nur im Einzelfall unter Beachtung der bei Eintritt der BU gegenwärtigen Verhältnisse im Betrieb und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gefällt werden.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 14.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

