Kann die Leistungsanerkennung zeitlich befristet oder mit sonstigen Bedingungen belastetet werden?
Gut versichert = nachhaltig versorgt
Zeitlich befristete Anerkenntnisse sind bei vielen Versicherern üblich. Sie können entweder ein- oder mehrfach durchgeführt werden. In dieser Zeit sollte ausdrücklich die Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen sein. Verhängnisvoll ist, dass nach Ablauf der zeitlichen Befristung die Versicherungsleistung einfach endet und der Versicherungsnehmer von sich aus einen erneuten Leistungsantrag auf Fortbestehen von Berufsunfähigkeit stellen muss. Sinnvoll ist ein zeitlich befristetes Anerkenntnis dann, wenn sich jmnd. etwa ein Bein bricht und es medzinsch absehbar ist, dass dieses nach 6 oder 8 Monaten wieder geheilt sein wird. Zeitlich befristete Anerkenntnisses von mehr als einmal für maximal 12 Monate je Leistungsfall sind nicht empfehlenswert.
FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 15.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

