PKV erleichtert Zugangsvoraussetzungen für Nichtversicherte
Der PKV zuzuordnende Nichtversicherte erhalten ab sofort erleichterte Aufnahmemöglichkeiten in den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenkassen. Darauf hat sich der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. am 14. August darauf verständigt.
Seit dem 1. Juli 2007 hat jeder aktuell Nichtversicherte, der der PKV zuzuordnen ist, ein gesetzlich verankertes Recht, sich im modifizierten Standardtarif der PKV zu versichern. Für die PKV-Unternehmen besteht insoweit eine Aufnahmeverpflichtung. Zudem dürfen im Standardtarif keinerlei Risikozuschläge erhoben werden. Die PKV ist überdies verpflichtet, eine Beitragsgarantie abzugeben - dabei darf der Beitrag den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten.
Die privaten Krankenversicherer haben nun vereinbart, ab sofort über die gesetzlichen Anforderungen hinaus denjenigen der aktuell Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Dezember 2007 im Standardtarif versichern, nach einer Wartezeit von 3 bzw. 8 Monaten auch die Kosten laufender Behandlungen zu erstatten. Wartezeiten sind insoweit notwendig, da Unversicherte häufig mit der Beantragung für eine private Krankenversicherung warten, bis eine Erkrankung und damit entsprechende Kosten drohen. Nach Ablauf dieser "Kulanzfrist", also ab 1. Januar 2008 werden Neuversicherten die Kosten laufender Behandlungen nicht mehr erstattet - auch nicht nach Ablauf der Wartezeiten.
Außerdem haben die PKV-Unternehmen am 14. August vereinbart, parallel zu den Regelungen zum modifizierten Standardtarif auch den Zugang zur privaten Pflegepflichtversicherung zu erleichtern. Die PKV-Branche verzichtet auch hier auf Risikozuschläge und begrenzt den Beitrag des Versicherungsnehmers auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Allerdings gilt diese Selbstverpflichtung ebenfalls nur für Neuverträge bis zum 31. Dezember 2007.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 15.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

