Wie wirkt sich die Nichtbeachtung einzelner ärztlicher Anordnungen auf meinen Leistungsanspruch aus?

Obliegenheiten beachten

Falls Sie ärztlichen Anordnungen oder Empfehlungen nicht Folge leisten, sofern diese den Rahmen des nach medizinischen Erkenntnissen erforderlichen Behandlungsstandards überschreiten oder die Ihre ausdrückliche Zustimmung erfordern (z. Bsp. Operationen, oder sonstige Spezialbehandlungen wie Strahlen- und Chemotherapien), hat dies keinerlei Einfluss auf die BU-Feststellung.

Jedoch wird vom Versicherungsgeber erwartet, dass Sie im Rahmen der allg. gesetzlichen Schadenminderungspflicht bei BU-Eintritt die ärztlich eingeleiteten Behandlungen, die für den Heilungsprozess erforderlich und zumutbar sind, dulden und entsprechende Anordnungen befolgen. Dazu zählt insbesondere die Befolgung der vom Arzt verordneten Medikationen sowie die Verwendung verordneter Brillen oder Kontaktlinsen, orthopädischer Hilfsmittel oder sonstiger Hilfen, deren Einsatz allseitig anerkannt, zumutbar und üblich ist. Allein wenn Sie diese Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung bzw. die entsprechenden Standardmaßnahmen nicht befolgen, kann Ihnen ggf. der Versicherungsschutz im BU-Falle versagt bleiben. Medikamente sind nur dann zumutbar, wenn der Nutzen deutlich die möglichen Nebenwirkungen übersteigt. Die immer wieder zu findende Klausel, wonach auch das Einhalten einer Diät zumutbar sei, ist unzulässig.

FAQ´s - weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 15.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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