Versicherer sehen keine Notwendigkeit für neue Rechtsform

Wird es unter den Versicherungsgesellschaften künftig auch sogenannte Europa-Gegenseitigkeitsvereine geben? Wenn es nach den Plänen der EU-Kommission geht, wird sich diese neue Rechtsform neben der Europa-AG und der Societas Europaea (SE) einreihen - gegen den Willen der deutschen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).

Größter Kritikpunkt der deutschen Assekuranz ist der Kreis der Gründungsmitglieder. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen auch öffentlich-rechtliche Krankenkassen die Möglichkeit bekommen, Gründungsmitglied einer Mutualité Européenne (ME) zu werden. Deutsche Unternehmen sehen darin die Gefahr, dass die Grenze zwischen privat und gesetzlich verschwimmen und eine neue Konkurrenzsituation entstehen könnte. Zudem würden Versicherungsvereine nicht an einer grenzüberschreitenden Tätigkeit gehindert. Die gegenwärtigen Regeln seien vollständig ausreichend, sagte Werner Görg, Chef der Versicherungsgruppe Gothaer, gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD). Die Vereine könnten auch ohne die neue Rechtsform EU-weit erfolgreich agieren und sogar fusionieren. Frankreich, Italien und Osteuropa sehen das anders und unterstützen den Vorschlag zur Einführung einer ME.

Während in Deutschland vor allem große Gesellschaften als Versicherungsvereine geführt werden, treten z.B. Sparkassen als öffentlich-rechtliche Versicherer auf. Daneben gibt es für die Assekuranz aber noch die Rechtsform der Aktiengesellschaften (AG). Die Vereine, die etwa zu 1/3 am Markt agieren, sind juristisch auf der Basis eines rechtsfähigen Vereins konstruiert. Mitglieder sind die Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zur AG gibt es somit keine externen Gesellschaftseigner. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 30.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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