Was wird unter „Gebäude“ in der Wohngebäudeversicherung verstanden?
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Baukörper und seine Einbauten
Zum Gebäude zählen in der Wohngebäudeversicherung nicht nur der eigentliche Baukörper, sondern auch die verschiedene Einbauten. Sie sollten daher darauf achten, dass in der Versicherungssumme festverlegte Fußbodenbeläge, eingebaute Schränke, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, sowie Zentralheizungsanlagen erfasst und eingeschlossen sind.
Sogar Zubehör zählt dazu, sofern es der Instandhaltung des Wohngebäudes oder dessen Bewohnung dient und es sich innerhalb des Gebäudes befindet oder außen am Wohngebäude montiert ist. Beispiele hierfür sind u. a. Gemeinschaftswaschanlagen, Markisen, Antennen oder Brennstoffvorräte.
Mitversichert ist darüber hinaus auch sonstiges Zubehör und weitere bauliche Grundstücksbestandteile, beispielsweise die Hundehütte, die Müllbox oder die Einfriedung, sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Der Versicherungsumfang dieser Gegenstände und Bauten beträgt bis 1% - 100 % ( je nach Anbieter ) der Versicherungssumme von 1914, multipliziert mit dem gültigen Anpassungsfaktor zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. ( Beachte: Die Versicherungsbedingungen und Deckungskonzepte der einzelnen Versicherungen sind sehr unterschiedlich ! Es gilt: Vergleichen Sie Sie daher die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter. )
Damit all diese Bauten wirklich versichert sind, achten Sie bitte darauf, die auf Ihrem Grundstück befindlichen Nebengebäude, Garagen, Hütten usw. auch beim Abschluss des Versicherungsvertrages mit anzugeben!
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 30.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

