Welche Wohngebäudetypen werden in der Wohngebäudeversicherung unterschieden?
Die Fünf Kategorien in der Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung wird im Allgemeinen zwischen folg. Wohngebäudetypen unterschieden:
Einfamilienhaus:
Dazu zählen Gebäude mit nur einer Wohneinheit. Diese dürfen nur dem Wohnzweck dienen.
Zweifamilienhaus:
Zu dieser Kategorie zählen Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und Einfamilienhäuser mit einer weiteren Einliegerwohnung.
Mehrfamilienhäuser:
Dazu zählen Wohngebäude, die mehr als zwei privat genutzte Wohneinheiten besitzen.
Wohn- und Geschäftsgebäude:
Damit ein Gebäude in diese Kategorie hineinpasst, muss es vorwiegend privat genutzt werden, d. h. mind. 50 % der Fläche. Überdies muss sich im Gebäude mind. ein Gewerbebetrieb befinden.
Wochenend- bzw. Ferienhäuser:
Die Nutzung dieser Gebäudekategorie muss regelmäßig an Wochenenden oder in den Ferien stattfinden. Auch hierbei darf es sich nur um private Nutzung (Wohnzwecke) handelt, und es muss sich allgemeiner Hausrat darin befinden.
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 30.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

