Welche Schäden werden nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen?

Wissen, was nicht versichert ist

Damit man auch bei optimaler Versicherung nicht die Umsichtigkeit verliert, sollte man sich über die Umstände bewusst sein, für die der Versicherer keine Kostenerstattung gewährt. So sind in der Wohngebäudeversicherung zum einen natürlich alle vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden von einer Regulierung ausgeschlossen. Als grob fahrlässig gilt bspw., wenn Sie Ihr Wohngebäude im Winter nicht ausreichend beheizen und deswegen die Wasserleitungen einfrieren. Auch wenn das Feuer den Kamin verlässt und auf die Einrichtung übergeht, ist kein Versicherungsschutz gegeben, da hier brennbares Material bewusst Wärme bzw. Feuer ausgesetzt wurde.

Darüber hinaus sind prinzipiell aber auch Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, oder witterungsbedingten Rückstau des Abwassers ausgeschlossen. Auch Schäden, die vor der Fertigstellung des Hauses entstanden sind, werden nicht von der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wie auch bei der Hausratversicherung sind überdies Schäden durch Schnee, Hagel, Schmutz oder Regen dann nicht versichert, wenn diese durch unverschlossene oder undichte Fenster eingetreten sind. Ebenfalls nicht versichert sind umbaubedingte Schäden, woraufhin das Wohngebäude unbenutzbar geworden ist, Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung und Schäden durch Lawinen oder Sturmflut. Manche der genannten Elementarschäden können häufig jedoch gegen einen Mehrbeitrag abgesichert werden.

FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Autor: insurance1 agency | 31.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

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