Wohngebäudeversicherung: Was bedeutet „Unterversicherungsverzicht“?
Dank gleitender Neuwertversicherung stets vollkommen abgesichert sein
Im Fall von Unterversicherung kann es zu einer Kürzung der Entschädigungssumme kommen. Den vollen Schadensersatz erhalten Sie nur dann, wenn die mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarte Versicherungssumme wirklich dem Wert des Wohngebäudes entspricht. Ist die Höhe der Versicherungssumme zu niedrig kalkuliert – genau dann spricht man von Unterversicherung - können die Kosten nur anteilig erstattet werden.
Sofern aber in der Versicherungspolice eine gleitende Neuwertversicherung“ verankert und der Wert 1914 nach Maßgabe der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen ermittelt wurde, so verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf den Verweis der Unterversicherung und entschädigt den Geschädigten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 31.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

