Wohngebäudeversicherung: Wonach wird die Versicherungssumme berechnet?
Wohnfläche oder Wert 1914
In der Wohngebäudeversicherung richtet sich die Höhe der Versicherungssumme nach dem aktuellen Wert des Hauses. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass im Falle eines Schadens die Reparaturen zu 100% ersetzt werden. Für den Fall eines Totalschadens kann das Gebäude dann auch ohne jegliche Abzüge wiederaufgebaut und in den im ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Dabei ist die Versicherungssummenberechnung nach Wohnfläche beziehungsweise umbautem Raum sowie Ausstattungsmerkmalen die wohl beste Methode zur Ermittlung der notwendigen Höhe. Dazu benötigen Sie die Angaben zur Bauart des Hauses (bspw. Ein- oder Mehrfamilienhaus, Fertigbauweise, Massivhaus, Ziegel- oder Strohdach), zur Größe des Hauses (Wohnfläche in m² bzw. umbauter Raum in m³), zur Ausstattung des Hauses (bspw. Fußbodenheizung oder hochwertige sanitäre Einrichtung), zu den versicherten Gefahren und zur geografischen Lage des Objektes.
Ein weitere Variante der Wertermittlung ist die Berechnung anhand des so genannten 1914er Wertes. Bei dieser Methode wird der heutige Neuwert anhand des Gebäudewertes aus diesem Jahr hochgerechnet.
WICHTIG: Bei Änderungen der Bebauung (das betrifft vorrangig Neu-, Um- und Anbauten) muss der Versicherer umgehend benachrichtigt werden!
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 31.08.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

