Wohngebäudeversicherung: Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Gute Versicherer lassen Sie nicht im Regen stehen
Die schadensbedingten Reparaturkosten werden Ihnen erstattet, sobald die erforderlichen Feststellung getroffen und alle Informationen eingeholt werden konnten.
Falls Ihr Wohngebäude zerstört wurde, erhalten Sie zunächst eine Zeitwertentschädigung, solange der Wiederaufbau nicht gewährleistet ist. Diese wird ausgezahlt, sobald Schadensursache und Schadenshöhe festgestellt sind. Die restliche Differenz zum Neuwert Ihres Hauses erhalten Sie, wenn feststeht, dass das Wohngebäude wiederhergestellt wird.
In der Regel haben Sie aber bereits einen Monat nach der Anzeige des Schadens einen Anspruch auf die Zahlung eines angemessenen Abschlags.
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 01.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

